Service
In unserem Servicebereich erhalten Sie weitere Informationen, interessante Links und es stehen Ihnen diverse Formulare zum Download zur Verfügung.
Vollmacht
Die Vollmacht wird vom Anwalt benötigt, um die Vertretung des Mandanten gegenüber Dritten nachzuweisen. Ein Vollmachtsformular zum Ausdrucken finden Sie hier:
Vollmacht gemäß § 141 III ZPO
Ist in einem Termin zur mündlichen Verhandlung das persönliche Erscheinen einer Partei angeordnet, kann diese sich durch einen gemäß § 141 III ZPO Bevolmächtigten vertreten lassen, sofern dieser zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage ist und zur Abgabe von Erklärungen im Prozessverlauf, insbesondere Vergleichsverhandlungen, ermächtigt ist. Dies ist von der Prozessvollmacht nicht umfasst. Die gesonderte Vollmacht finden Sie hier: